Unsere Kanzlei leistet rechtliche Hilfe im Bereich des Bankrechts, u.a. in Bezug auf consumer finance, sowie finanzielle Dienstleistungen, Devisenrecht, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren, Finanzinstrumenten, darin auch die Finanzierung von Immobilienhandelprojekten.
Unsere Erfahrung stützt sich vor allem auf die Arbeit auf folgenden Gebieten:
Gründung und Erwerb von Banken und anderen Finanzinstitutionen; | |
Verfahren vor dem Bankaufsichtsauschuss; | |
Schaffung von Strukturen für die Bedienung von finanziellrechtlichen Instrumenten (auch bei Faktoring) | |
rechtliche Aspekte des Outsourcings, darin auch im IT-Bereich; | |
Regulierungen in Bezug auf die Bankgeschäfte der Einzelkunden; | |
finanzielle Strukturen von Geschäften im Immobilienhandel; | |
Investitionen in Anlehnung an die Struktur project finance | |
Betriebsstruktur von Banken und Einziehung von Bankforderungen |
Darüber hinaus übernahmen wir die Vorbereitung und Begutachtung von Vertragsentwürfen für die Finanzierungsstrukturen von Investitionen privater Konsortien mit Beteiligung von Banken, sowie Beratung im Bereich von Projekten im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften. Zu unserem Fachgebiet gehören die Finanzierung von Bauvorhaben und ihre Kommerzialisierung. Wir erarbeiten Konzeptionen geschäftlicher Abschlüsse unter Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten.