Die Kanzlei Miller Canfield bietet umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Erwerbs, der Mietung bzw. Pachtung und Bewirtschaftung von Immobilien an. Dies gilt insbesondere für:
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Analyse der Rechtslage von Immobilien (due diligence), |
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Vorbereitung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen, darin der Verträge mit lokalen Selbstverwaltungen und dem Fiskus, |
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Überwachung von Maßnahmen, die für die entsprechenden Baugenehmigungen notwendig sind, |
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Vorbereitung und Begutachtung von Bauarbeitsverträgen (mit Berücksichtigung von FIDIC), |
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optimale Lösungen beim Erwerb von Immobilien für Firmen mit ausländischem Kapital, |
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Verwaltungsverfahren im Bereich von Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer, |
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Immobilienerwerb durch Treuhand, Bildung von Korporationsstrukturen für Immobilienkäufe. |