Sonstige Juristen

Frau Izabela Bartman arbeitet bei Miller Canfield in Breslau. 2002 hat sie das Hochschulstudium an der Breslauer Universität in Richtung Recht, Verwaltung und Wirtschaft absolviert. Während ihrer Arbeit im Immobilienbüro, hat sie Erfahrungen im Bereich des Immobilienhandels gesammelt. Weitere berufliche Erfahrung hat sie in der Rechtsanwaltskanzlei IN CORPORE Breslau gesammelt. Frau Bartmann spricht Englisch.

Kontakt: bartman@millercanfield.com

Herr Wojciech Babicki ist Mitbegründer der Kanzlei in Polen und arbeitet mit der Firma Miller Canfield als Rechtsanwalt seit ihrer Gründung in Polen zusammen. Er ist geschäftsführender Partner der polnischen Stellen der Kanzlei Miller Canfield. 1981 hat er das Hochschulstudium an der Danziger Universität in Richtung Recht und Verwaltung absolviert und danach englische Philologie studiert. Er spricht fließend Englisch. Vor Aufnahme der Zusammenarbeit mit der Firma Miller Canfield, hat Herr Wojciech Babicki eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Danzig geführt. 1989-1990 war er Rechtsberater der Gewerkschaft „Solidarność“ und der daran angeschlossenen Wirtschaftsfonds und -stiftung. Er ist Schiedsrichter am Schiedsgericht. Als Rechtsanwalt beschäftigt er sich mit den Fragen der Produkthaftung, Angelegenheiten von Bereich des Handels- und Steuersrechts, als auch  Wettbewerbs- und Arbeitsrechts. Herr Babicki ist Autor von Publikationen aus dem Bereich Rechtswissenschaften.

Kontakt: babicki@millercanfield.com

Herr Dr. Andrzej Chełchowski ist Justitiar und Partner der Kanzlei sowie Direktor der Warschauer Stelle. 1992 hat er das Hochschulstudium an der Warschauer Universität in Richtung Recht und Verwaltung absolviert wo wurde ihm auch der Doktortitel in rechtlichen Wissenschaften verliehen. Dort hat er innerhalb von 8 Jahren als Hochschullehrer, parallel zum Praxis des Justitiars bei Miller Canfield, wissenschaftlich-didaktische Tätigkeit geführt. 1995 wurde Herr Dr. Andrzej Chełchowski als Justitiar zugelassen. Sein Fachgebiet umfasst Finanzierung, Verkehr und Bewirtschaften der Immobilien, in diesem Zusammenhang berät er den polnischen und ausländischen Kunden, darunter Entwicklungsunternehmen, Betreiber von kommerziellen Einrichtungen im Hinblick auf ihre territoriale Expansion, Banken und andere Finanzinstitute als auch Investoren. Mehrmals als Immobilienexperte von Best Lawyers, European Legal Experts und Legal Experts Europe, Middle East & Africa empfohlen, Autor zahlreichen Veröffentlichungen in diesem Bereich. Herr Dr. Andrzej Chełchowski befasst sich auch mit Fragen der Organisation und Umstrukturierung im Gesundheitswesen sowie mit der Finanzierung und Umsetzung von öffentlichen technischen Infrastrukturprojekten. Er spricht fließend Englisch.

Kontakt: chelchowski@millercanfield.com

Herr Andrzej Czopski ist Justitiar und Partner der Kanzlei und arbeitet seit über 10 Jahren bei Miller Canfield in Gdingen. 1992 hat er das Hochschulstudium an der Danziger Universität in der Richtung Recht und Verwaltung absolviert. Sein Fachgebiet sind Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, dabei insbesondere Fragen des Ausländerrechts. Er hat an vielen Projekten zu ausländischen Investitionen in Polen teilgenommen. Seit 1998 arbeitet er mit der US-Rechtsanwaltskammer (Arbeitsrecht und Beschäftigung) sowie dem juristischen Verlag BNA Books zusammen. Er ist einer der Autoren von „International Labor and Employment Laws“ Band 2. herausgegeben in den USA. Herr Czopski spricht fließend Englisch.

Kontakt: czopski@millercanfield.com

Herr Dr. habil. Konrad Marciniuk ist Justitiar und Partner der Kanzlei, arbeitet bei Miller Canfield in Warschau. 1994 absolvierte er die Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Warschau und promovierte anschließend in Rechtswissenschaften. Seit 1995 ist er Hochschullehrer für Rechtswissenschaften an der Universität Warschau. Er ist spezialisiert auf Rechtsberatung im Bereich Immobilienhandel und Umsetzung von Bauinvestitionen. Seine langjährige Erfahrung umfasst die Beratung auf dem Gebiet des Immobilienerwerbs sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Investitionen (Fragen bezüglich Raumordnung, Baurecht, Umweltrecht), als auch im Bereich der Finanzierung und Kommerzialisierung der Immobilien. Im Rahmen der derzeitigen Praxis beteiligte sich Herr Dr. habil. Marciniuk an der Umsetzung von mehreren hundert Investitionsprojekten umfassend die kommerziellen Projekte (Handelszentrums, Bürogebäude), Wohn- und Industrieobjekte (einschließlich der Konstruktion eines großen Aggregats), Lager- und Logistik- und Infrastrukturobjekte sowie Gesundheits-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Seine Erfahrung umfasst auch die Rechtsberatung im Bereich der Finanzierung von Investitionen im Immobilienmarkt und die Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten, die im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft umgesetzt werden. Herr Dr. habil. Konrad Marciniuk ist ein langjähriger Koordinator für juristische Dienstleistungen für die Investmentabteilung den führenden Hypermarkt- und Supermarktkettenbetreiber in Polen. Er beriet auch bei großen Industrieprojekten. Außerdem ist er Experte auf dem Gebiet der Harmonisierung des polnischen Rechts mit dem Recht der Europäischen Union. Von European Legal 500 wiederholt als Immobilienexperte empfohlen. Er spricht fließend Englisch und –  auf kommunikativer Ebene – Russisch.

Kontakt: marciniuk@millercanfield.com

Herr Richard A. Walawender ist US-Rechtsanwalt und Partner der Firma Miller Canfield sowie Mitbegründer der Kanzlei in Polen. Er spricht fließend Polnisch und verfügt über große Erfahrung im Bereich des Finanzrechts und Bankrechts sowie des Handelsrechts und des Rechts der Gesellschaften. Gegenwärtig ist er Vorsitzender einer internationalen Kanzleigruppe. 1981, während seines Nachdiplomstudiums im Bereich der Problematik Russlands und Osteuropas an der Universität Michigan, hat er an Veranstaltungen der Krakauer Jagiellonen Universität teilgenommen. 1989 nach dem Systemumbruch in Polen ist er Berater der neuen Regierung in Bezug auf die Erarbeitung des Programms der Herausgabe von Obligationen gewesen. Er ist Rechtsanwalt, 1986 hat er das Jurastudium an der Universität Michigan absolviert und sein Doktorstudium zum Thema Osteuropa aufgenommen. Er hält Vorlesungen zum polnischen Handelsrecht, ist Direktor des Kongress der Polnischen US-Bürger, Mitglied der Internationalen Rechtsanwaltskammer, der US-Rechtsanwaltskammer und der Rechtsanwaltskammer des Staates Michigan, sowie Mitglied der Aufsichtsräte einiger großer Firmen in Polen.

Kontakt: walawender@millercanfield.com

Frau Karolina Figura ist Justitiarin, Direktorin der Miller Canfield Stelle in Breslau. 2006 hat sie das Hochschulstudium an der Breslauer Universität in Richtung Recht, Verwaltung und Wirtschaft absolviert. Sie verfügt über berufliche Erfahrung in der Rechtsdienstleistung für Unternehmen. Tageweise leistet sie Rechtshilfe für die polnische und ausländische Kunden der Kanzlei bei Angelegenheiten verbunden mit ihrer Wirtschaftstätigkeit, angefangen von Gründung der Gesellschaft, einschließlich laufende Rechtsberatung, und im Fall der Beendigung der Wirtschaftstätigkeit –  bis zum Auflösungsverfahren. Frau Karolina Figura spezialisiert sich auf  das Handels- und Zivilrecht, umfassend das Handelsvertragsrecht, als auch Arbeits- und Verwaltungsrecht. Sie vertrete auch Kunden in Gerichtsverfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten und in Schiedsverfahren. Frau Figura spricht fließend Englisch und beherrscht auch Deutsch.

Kontakt: figura@millercanfield.com

Frau Olena Shtohryn  ist ukrainische Rechtsanwältin (seit 2011 Mitglied der Ukrainischen Anwaltskammer, Regionaler Anwaltsrat in Kiew), Rechtsberaterin und Mediatorin. Sie ist Gründerin und geschäftsführende Partnerin der Anwaltskanzlei Dictio mit Sitz in Kiew. Sie erhielt 2007 ihren Abschluss in Rechtswissenschaften von der ukrainischen Bankakademie der Nationalbank der Ukraine und 2019 ihr Mediationszertifikat von der Kyiv Mohyla Business School.

Frau Shtohryn  ist spezialisiert auf Immobilien und Bauwesen sowie Streitbeilegung. Sie konzentriert sich auf die vorgerichtliche Beilegung (einschließlich alternativer Methoden) und die gerichtliche Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien und Bauinvestitionen. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst die Due Diligence von Immobilien und unfertigen Bauprojekten zum Zwecke des Erwerbs, der Restaurierung, des Umbaus und der Fertigstellung. Sie berät auch bei der Unterzeichnung von Immobilien-, Investitions- und Bauverträgen sowie bei der Anwendung des Städtebau-, Boden- und Flächennutzungsrechts. Zuletzt befasste sie sich mit Änderungen im Immobilien- und Baurecht in der Ukraine während des Kriegsrechts.

Frau Olena Shtohryn  ist eine häufige Rednerin für die Konföderation der Bauherren der Ukraine, für die sie im Vorstand tätig ist. Sie spricht fließend Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Kontakt: shtohryn.om@dictio.com.ua

Herr Serhii Shtohryn ist ukrainischer Rechtsanwalt, spezialisiert auf Streitbeilegung, Schuldensanierung und Konkursverfahren. Seine Erfahrung umfasst Vollstreckungsverfahren, forensische Audits, Wirtschaftsstrafverfahren, Schuldensanierungen und Konkursverfahren. Er ist Partner der Anwaltskanzlei Dictio in Kiew, Ukraine.

Herr Serhii Shtohryn  ist vom Justizministerium der Ukraine als Insolvenzverwalter zugelassen und bietet umfassende Rechtsdienstleistungen in Umschuldungs-, Konkurs- und Insolvenzangelegenheiten. Das beinhaltet:

  • vorgerichtliche Umschuldung;
  • Schutz der Rechte und Interessen von Konkursgläubigern, Pfandgläubigern und Gläubigern nach dem Konkurs;
  • Rechtsbeistand für Schuldner und ihre gesetzliche Vertreter im Insolvenzverfahren;
  • Ausübung der Funktionen eines Nachlassverwalters, gerichtlich bestellten Verwalters, Liquidators, Restrukturierungsverwalters und Vermögensveräußerungsverwalters.

Herr Serhii Shtohryn  ist  Absolvent der Ukrainischen Rechtsanwaltsakademie und hat sowohl beim Ministerium für Industriepolitik der Ukraine als auch bei führenden ukrainischen Anwaltskanzleien Erfahrung gesammelt. Er spricht fließend Englisch, Russisch und Ukrainisch.

Kontakt: shtohryn.sv@dictio.com.ua