Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Hilfe im Bereich des Arbeitsrechts und der polnischen Sozialversicherungen. Unser erfahrenes Team wird Sie in Fragen des polnischen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der EU-Regulierungen und Ihrer spezifischen Anforderungen, rechtlich beraten.
Unsere Rechtsanwälte sichern Ihnen eine langfristige bzw. kurzfristige Rechtshilfe in allen Fragen des Arbeitsrechts, darin u.a.:
Arbeitsverträge und Managerverträge | |
Konkurrenzverbotverträge | |
Tarifverträge, Sozialverträge, Ordnungen und andere Vorschriften in Bezug auf Beschäftigung von Arbeitnehmern | |
Umstrukturierung von Unternehmen, darin alle Fragen zur Beschäftigung in Unternehmen nach Fusion, nach Übernahme und nach Umstrukturierung | |
Auflösung von Arbeitsverträgen | |
rechtliche Gutachten im Arbeitsrechtsbereich | |
Tarifverhandlungen | |
Streitfälle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, darin Verfahren vor Arbeitsgerichten | |
Genehmigungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Polen | |
Arbeitnehmerleistungen, Vergütungsordnungen (stock option plans) und Rentenpläne | |
Regulierungen des internationalen Arbeitsrechts und Steuerrechts |
Unser Team, das sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, berät Sie gerne in Fragen der Beschäftigungsbedingungen, der Verwaltung, und einer steuerlich günstigen Personalpolitik. Unsere Rechtsanwälte verfügen über Erfahrungen im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern und der entsprechenden Arbeitsgenehmigungen für leitendes Personal. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis.
Die Kanzlei Miller Canfield ist das einzige polnische Mitglied des internationalen Verbandes Employment Law Alliance, der anerkannte juristische Firmen aus dem Bereich des Arbeitsrechts (www.ELA.law) vereinigt.