Die Kanzlei Miller Canfield bietet umfassende rechtliche Beratung im Bereich des Erwerbs, der Mietung bzw. Pachtung und Bewirtschaftung von Immobilien an. Dies gilt insbesondere für:
Analyse der Rechtslage von Immobilien (due diligence), | |
Vorbereitung und Verhandlung von Immobilienkaufverträgen, darin der Verträge mit lokalen Selbstverwaltungen und dem Fiskus, | |
Überwachung von Maßnahmen, die für die entsprechenden Baugenehmigungen notwendig sind, | |
Vorbereitung und Begutachtung von Bauarbeitsverträgen (mit Berücksichtigung von FIDIC), | |
optimale Lösungen beim Erwerb von Immobilien für Firmen mit ausländischem Kapital, | |
Verwaltungsverfahren im Bereich von Genehmigungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer, | |
Immobilienerwerb durch Treuhand, Bildung von Korporationsstrukturen für Immobilienkäufe. |